Amtswahlen

  • Hallo zusammen,
    spiele die Stadt Bergen in der Hanse-Map. Bin mit 3 Bürgern in den Ämtern vertreten. Könnte laut Rechte mich auf der Reichsebene bewerben. Geht das nur in der Landeshaupt Hamburg und wenn ja, wie kann ich übersiedeln?

  • Das würde mich auch mal brennend interessieren, ich spiele Nottingham und mir wurde auch mittgeteilt das ich mich für die Landesebene bewerben könnte, aber wie das vonstatten geht weiss ich nicht, es gibt nichts höheres als wie den Bürgermeisterposten wie es dem anschein hatt, oder muss man zu einem speziellen ort traben?
    Wenn es keine Landesebene auf meiner momentanen Map gibt, dann ist es sehr fragwürdig weshalb ich dann benachrichtigt werde das ich mich darauf bewerben kann :confused:


    PS: Hab noch nie herausgefunden wie man mit seinen (im zuhause angeheuerten) Schergen jemanden Bestehlen kann, oder jetz im addon, ein Haus übernehmen :eek:

    Meine perplexe Psyche durstet nach Medialem ausgleich in kollektivem zusammenfluss auf Binärer ebene der Visuell&Akustischen
    Welt des völligen abstrakten Chaos.

  • Um an Amtswahlen in einer anderen Stadt teilnehmen zu können muss man dort einen Wohnsitz haben, also einfach ein Haus kaufen und den Chara dort einziehen lassen. Zudem muss sich die Stadt entsprechend entwickelt haben, also für die oberste Ebene muss es eine Reichshauptstadt sein und die kann es nur in einer Stadt geben. Die Städteentwicklungen messen sich an der Einwohnerzahl.

    Hu-Hu; Falls wer sich über meine Posts wegen fehlender Zeichen wundert,
    ich hatte die ambitionierte Idee meine Tastatur auseinander zu nehmen
    und zu reinigen.


    Jetzt funktioniert sie nicht mehr richtig ...

  • PS: Hab noch nie herausgefunden wie man mit seinen (im zuhause angeheuerten) Schergen jemanden Bestehlen kann, oder jetz im addon, ein Haus übernehmen :eek:


    also ich denk, man muss das gebäude erst einmal soweit zerstören (mit fackeln, bomben und brandbomben) das voll heruntergekommen is.


    bestehlen kann man sein opfer erst wen man es bewusstlos geschlagen hatt, soweit ich weis...;)

  • also ich denk, man muss das gebäude erst einmal soweit zerstören (mit fackeln, bomben und brandbomben) das voll heruntergekommen is.


    bestehlen kann man sein opfer erst wen man es bewusstlos geschlagen hatt, soweit ich weis...;)


    Vielen dank für das mittgeteilte wissen, werde es mal versuchen in die tat umzusetzen ;)

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  • [quote='Kaiser Dark','http://www.gilde2.de/social/thread/?postID=83#post83']Um an Amtswahlen in einer anderen Stadt teilnehmen zu können muss man dort einen Wohnsitz haben, ...quote]

    Danke für den Tip, werd es gleich heute probieren.