11: Steuern, Gesetze und Amtsprivilegien (Version 3.0.0 Rev.1)

  • Steuern, Gesetze und Amtsprivilegien


    Wenn Ihr ein Amt innehabt, erhaltet Ihr nicht nur ein Amtseinkommen, einige Ämter bringen zudem Privilegien mit sich. So lassen sich bspw. Gesetzgebung und Steuern in Eurer Stadt sowie teils auch im ganzen Land (also für alle Städte) ändern.


    Welches Amt welches Gesetz festlegt, erfahrt Ihr, wenn Ihr auf ein Amt klickt in der linken Leiste des sich dann öffnenden Fensters. Einige Gesetze werden zudem für das gesamte Land festgelegt. Amtsträger können ihre Privilegien alle 96 Stunden nutzen.
    Die aktuell geltenden Steuern und Gesetze könnt Ihr in der Rathausvorhalle einsehen, dort unten links durch Anklicken der Schaltfläche "Steuern & Gesetze". Dort - über die lila unterlegte Schaltfläche ganz rechts - könnt Ihr auch ein Gesetz bzw. eine Steuer ändern oder ein Privileg nutzen, wenn Ihr das entsprechende Amt innhabt.


    Es gibt folgende Amtsprivilegien:


    Reichsämter:
    Kaiser: Steuerfreiheit und Immunität
    alle anderen Reichsämter: Immunität


    Landesämter
    Landesherr: Immunität
    Hofrat: Festlegung der Strafbarkeit des Raubrittertum
    - Unter dieses Gesetz fällt der Bau und das aufwerten von Räubergebäude. Gleichwohl auch das Erlernen oder Steigern der Räuberfähigkeiten sowie das Ausrauben von Gebäuden, Karren und Gilden.
    Großmarschall: Festlegung der Strafbarkeit von Hehlerei
    - Unter dieses Gesetz fällt der Handel mit gestohlenen Ware.


    Stadtämter
    Bürgermeister: Festlegung der Strafbarkeit von Manipulationen und der Härte der Rechtsprechung
    - Als Manipulation gilt: Bestechen, Jemanden eine Gehirnwäsche verpassen, Schattendolch, Hypnosependel, Dornröschenspindel, Voodoopuppe, Brandbombe, Stinkbombe
    - Ihr könnt außerdem die Härte der Rechtsprechung festlegen. Soll sie "Sehr hart" sein, so werden bei Prozessen in der Regel deutlich härtere Strafen im Falle eines Schuldspruchs ausgesprochen. Ist sie "Milde", so kommen überführte Verbrecher bisweilen auch einmal mit einem "blauen Auge" davon.
    Kämmerer: Festlegung der Strafbarkeit von Steuerbetrug
    - Als Steuerbetrug gilt: Gildenkasse plündern, Warenschmuggel
    Truchsess: Festlegung der Strafbarkeit bei Benutzung von Tränke & Brodem
    - Unter dieses Gesetz fallen alle im Landsitz (oder höher) herstellbaren Items! Es werden explizit alle am Markt erhältlichen Items in diesem Gesetz NICHT berücksichtigt!
    Bischof: Sünden vergeben
    Gildenvorsteher: Bestimmung der Höhe der Gildensteuer
    Marschall: Festlegung der Strafbarkeit bei Betrügereien
    - Als Betrug gilt: Quacksalben, 10% Aufschlag, Gast bestehlen, Dirnen entsenden, Bettler entsenden
    Obrist: Festlegung der Strafbarkeit bei Entführung
    - Unter dieses Gesetz fallen alle geglückten Entführungen.
    Ratsdemagoge: Jemanden aus dem Amt werfen
    Inquisitor: Festlegung der Strafbarkeit bei Magie
    - Als Magie gilt: Essenz der Toten sammeln, Vision erhalten, Ein Gebäude verfluchen, Nekromantenrobe, Hexerdokument I, Hexerdokument II
    Baumeister: Betriebsprüfung anordnen


    Stand: November 2019 - Version 3.0.0 Rev.1