14: Direkthandel im Warenhaus (nicht überarbeitet)

  • - Wählt Ihr Euer Warenhaus über die rechte Seitenleiste, oder direkt in der Welt aus könnt Ihr nun die Maßnahme "Waren anbieten & erwerben" aufrufen.
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    - Im Eingangsbild seht Ihr vom System generierte Angebote, welche Ihr annehmen könnt.
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    - Um Angebote anderer Spieler zu betrachen, wählt Ihr im Dropdown "Waren anderer Spieler".
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    - Der "Offertext" gibt Euch Auskunft wie gut, oder schlecht ein Offer ist. Gleichzeitig könnt Ihr an Hand der Rahmenfarbe erkennen ob das Offer gut oder weniger gut ist. Die Rahmenfaren werden wie folgt vergeben:
    Ist der Kaufpreis...

    • ... < = 25% über dem Marktpreis = Weiß
    • ... < = 45% über dem Marktpreis = Grün
    • ... < = 65% über dem Marktpreis = Gelb
    • ... < = 85% über dem Marktpreis = Orange
    • ... > = 25% über dem Marktpreis = Rot


    - Um ein Offer anzunehmen, klickt innerhalb des Offer auf "Angebot annehmen". Dies gilt sowohl für vom System generierte Offer, alsauch für die von anderen Spieler. Es erfolgen alle nötigen Sicherheitsabfragen die den Kauf abbrechen können (Freier Slot, Slotgrenze, Gold)
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    - Um ein eigenes Angebot einzustellen, wählt Ihr im Dorpdown den Punkt "Waren feilbieten". Im ersten aufgeführten Punkt füllt Ihr die Vorgaben aus und klickt anschließend auf "Angebot einstellen". Die selektierte Ware wird nun aus Eurem Lager entfernt und innerhalb des Menüs aufgezeigt. Um ein Angebot wieder zurück zu ziehen, klickt Ihr innerhalb dieses auf "Angebot abbrechen". Die Waren werden Euch wieder gut geschrieben.
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    Hinweise:
    - Nimmt jemand ein Offer an, wird der Ersteller per IGM benachrichtigt.
    - Um die mittlere Marktverfügbarkeit von Items nicht zu gefährden, sind nur maximal 5 Offer pro gebautem Warenhaus gestattet.
    - Bitte berücksichtigt als VERKÄUFER von Waren, dass, wenn ein Spieler Euer Offer akzeptiert, vom angegebenen Gesamtpreis eine ermäßigte Umsatzsteuer i.H.v. 50% der aktuellen Umsatzsteuer abgezogen wird.
    - Eine Gildensteuer wird nicht erhoben!
    - Bitte bedenkt als KÄUFER einer Ware den Usmtand, das der VERKÄUFER die Ware voll Umsatzversteuern muss und daher die feilgebotenen Waren i.d.R. DEUTLICH über dem Marktpreisniveau liegen dürften.