Da stimmt doch was nicht

  • Huhu,


    dabei handelte es sich um meinen zweiten Account mit dem ich neue builds teste :)
    Support wird nicht mehr in der Rangliste angezeigt.


    lg

    „And I heard a voice in the midst of the four beasts, and I looked and behold, a pale horse.
    And his name that sat on him was Death, and Hell followed with him.“

  • Hallo MoK,
    Aus Motivationsgründen schlage ich folgende Titelreihenfolge vor:
    00Unfreier, 01Gemeiner, 02Beisasse, 03Freisasse, 04Herr, 05Bürger, 06Freibürger, 07Patrizier, 08Ritter, 09Edelmann, 10Freiherr/Baron, 11Graf, 12Markgraf, 13Pfalzgraf, 14Landgraf, 15Herzog, 16Großherzog, 17Erzherzog, 18Fürst, 19Kurfürst, 20Großfürst, 21Reichsfürst, 22Prinz, 23König, 24Kaiser

  • Huhu,


    danke für das Feedback, König und Kaiser fallen aber leider raus weil ich damit noch was vor habe, da ich aber 24 Titel brauchte musste ich es leider etwas "unkonform" machen :/


    Falls dir aber noch 2 einfallen die man irgendwo zwischenquetschen kann bin ich für Feedback immer danktbar.


    lg

    „And I heard a voice in the midst of the four beasts, and I looked and behold, a pale horse.
    And his name that sat on him was Death, and Hell followed with him.“

  • Moin,


    wie wäre es hiermit:


    Der Vogt war ein Titel im Mittelalter, den ein herrschaftlicher, meist adliger vom Herrscher eingesetzter Beamte trug. Er fungiert oft als Stellvertreter kirchlicher Würdenträger bei weltlichen Angelegenheiten und auch Gerichten. Der Machtbereich des Vogts wird Vogtei genannt. Die Kleinste Vogtei war dabei wohl die Burgvogtei eines Burgvogts.


    Ein Landvogt ist im weitesten Sinne ein Vogt mit großem Einfluss. Er ist der Vertreter seines Feudalherren (Lehensinhaber). Der Landvogt verwaltet, regiert und richtet in seiner Landvogtei (seinem Amtsgebiet) im Namen des Landesherrn. Er führt demnach auch stellvertretend den Vorsitz im Landgericht und muss die Landesverteidigung organisieren. Der Amtsitz des Landvogtes war eine Burg aus dem Eigentum seines Landesherrn.


    Vogt und Landvogt müssten dann als neue 11 und 12 eingefügt werden und der Baron entfallen!


    Grüße, stets ergeben, sendet Euch Johannes

    Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi
    Gerechtigkeit ist der beharrliche und dauernde Wille, jedem sein Recht zu geben.(Ulpianus)

  • Leider ist auch generell die Titulierung mit Dingen die "Fürst" enthält so eine Sache... als allgemeine Bezeichnung zu wage, als spezielle Bezeichnung gibt es gar nicht so viele korrekte Unterscheidungen, als dass diese sich lohnt.
    Nur mal als Beispiel ist es unsinnig zwischen Reichsfürst und Kurfürst zu unterscheiden. Da eines von beiden eher eine Art Amt ist, während das andere wiederum ein Titel ist der wirklich zu einer Person gehörte, wie z.B. Graf, Herzog usw. Und auch hier gab es meines Wissens nach Ausnahmen die die Regel bestätigten.


    So gesehen wäre also die Staffelung von Fürst, Kurfürst, Großfürst und Reichsfürst wirklich sehr fraglich. Zumal die Kurfürsten auch die "höchsten" Fürsten im Reich darstellten, diese also folglich als letztes genannt werden sollten. Außerdem ist das auch in gewisser weise mit den Reichsfürsten gleichzusetzen, da Amt und Titel dort in den meisten Fällen automatisch zusammen fielen.


    Schwierige Sache...^^



    Grüße
    Funky

  • Das mit den Fürsten stimmt und auch ein Herzog ist höher, aber um eine nachvollziehbare Hierachie zu haben würde ich die Titel wie folgt vergeben.


    00Unfreier, 01Gemeiner, 02Beisasse, 03Freisasse, 04Herr, 05Bürger, 06Freibürger, 07Patrizier, 08Ritter, 09Edelmann, 10Freiherr, 11Baron, 12Graf, 13Burggraf, 14Markgraf, 15Pfalzgraf, 16Landgraf, 17Herzog, 18Großherzog, 19Erzherzog, 20Fürst, 21Kurfürst, 22Großfürst, 23Reichsfürst, 24Prinz